Wenn der Wachhund zubeißt
Der Halter eines als Wachhund
eingesetzten Hofhundes muß damit rechnen, daß der Hund
Besucher angreift, wenn sie das frei zugängliche Hofgelände
betreten. Er muß deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um die
Besucher vor Angriffen des Tieres zu schützen. Solche Vorkehrungen können
z.B. darin bestehen, daß der nicht ganz ungefährliche Wachhund
angekettet oder angeleint wird. Werden vom Hundehalter solche Sicherungsmaßnahmen
nicht getroffen, haftet er einem verletzen Besucher auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld (hier:DM 5000,-- für schmerzhafte, blutende, klaffende
Wunde im Genitalbereich), wenn der Hund den Besucher beißt und
Verletzt.
Oberlandgericht Köln, Az.: 19 U
32/95.