Hund am Arbeitsplatz
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber
berechtigt, seinen Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden an den
Arbeitsplatz zu untersagen. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Mitbringen des Hundes aber gestattet oder über längere Zeit
geduldet, so kann er die Anwesenheit des Hundes im Arbeitszimmer nur dann
untersagen, wenn gewichtige Gründe (Ärger mit den Mitarbeitern,
Belästigungen des Publikumsverkehrs, hygienische Gründe) gegen
ein Verbleiben des Tieres am Arbeitsplatz vorliegen.
Amtsgricht Heidelberg, Az.: 5 Ca
454/91.