Hund beißt Hund
Beißen
sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§
833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine
Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund
aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund
nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem
Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für
die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C
4500/94-39