Leinenpflicht
Ein Hundehalter, der drei ausgewachsene Schäferhunde ausführte,
diese nicht angeleint und auch keine Leinen bei sich führt, um im
Notfall die Hunde anleinen zu können, handelt fahrlässig. Wird
in einer solchen Situation ein Jogger von einem dieser drei Tiere
angefallen und verletzt, so macht sich der Hundehalter einer fahrlässigen
Körperverletzung schuldig. Erst recht gilt dies dann, wenn dem
Hundehalter die Aggressivität des einen Tieres bekannt war und gerade
auch dieses Tier unvermittelt und plötzlich den Jogger angegriffen
hat.
Amtsgericht Aachen, Az.: Cs 50/94.