Hundefreundliches
Urteil zur Tierhaltung
Geht es um die Tierhaltung in der
Mietwohnung, so liegen teilweise völlig unterschiedliche Urteile vor.
Offenbar spielt es eine Rolle ob der fragliche Richter selbst Tierhalter
ist oder nicht. Das Amtsgericht Köln hat nunmehr ein weiteres
tierfreundliches Urteil gefällt und festgestellt, daß ein
Wohnungsmieter grundsätzlich berechtigt ist, in der Wohnung einen
Hund zu halten. Die Klausel im Mietvertrag "Tierhaltung bedarf grundsätzlich
der Genehmigung des Vermieters" ist unwirksam. Hier ist das Gericht
der Auffassung, daß die Tierhaltung als Inhalt normalen Wohnens
angesehen werden muß und daß damit die Hundehaltung keinen
vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung beinhaltet. Denn das Bewohnen umfaßt
alles, was zur Benutzung der bewohnten Räume als existiellen
Lebensmittelpunkt gehört. Also die gesamte Lebensführung des
Mieters mit all ihren Ausgestaltungen und Bedürfnissen. Die üblichen
Haustiere dürfen damit gehalten werden. Eine generelle
Verbotsklausel, die alle Heimtiere von einer Genehmigung des Vermieters
abhängig macht ist unwirksam.
Amtsgericht Köln, Az.:
213C 369/96