Mietminderung bei ständigem Hundegebell
Ständiges
Hundegebell in einem Mietswohnhaus kann für die Bewohner ärgerlich
und sehr belästigend sein. Eine solche Lärmbelästigung kann
im Einzelfall so erheblich sein, daß der Mieter berechtigt ist, die
Miete zu mindern. Hier muß aber der Mieter schnell handeln. Denn zögert
der Mieter und beklagt er sich erst Monate später, so hat er sein
Recht auf Mietminderung für die Vergangenheit und für die
Zukunft verwirkt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter trotz Hundelärmbelästigung
länger als 6 Monate vorbehaltslos die volle Miete zahlt.
Amtsgericht Rostock, Az.: 41 C 75/95.