Hauseigentümer wird vom Hund des Mieters gebissen
Wird der Hauseigentümer von
dem Hund des Mieters gebissen, so rechtfertigt dieser einmalige Hundebiß
weder eine fristlose noch eine ordendliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Dies jedenfalls dann, wenn eine gezielte Schädigungsabsicht des
Mieters nicht nachgewiesen werden kann.
Amtsgericht Nürnberg, Az.: 26 C
4676/93.