Der Hund als Gast
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen
Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen
Hund zu halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks
Beaufsichtigung für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. Dagegen
ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der Hundehaltung nicht das
Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines Hundes.
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C
662/93