Tierquälerei
im überhitzten Pkw
Ein Fahrzeug- und Hundehalter ließ
seine drei Hunde für die Dauer von ca. sieben Stunden alleine in
seinem Pkw. Die Außentemperatur betrug ca. 30 Grad Celsius plus, während
die Innentemperatur bei geschlossenem Fenster wenigsten 70 Grad Celsius
plus erreichte. Diese für Mensch und Tier unerträgliche Hitze
reichte für das Gericht aus, den vermeindlichen Tierfreund wegen
Tierquälerei zu bestrafen.
Bayerisches Oberlandesgericht,
Az.:3 ObO-Wi 118/95