Wachhund immer erlaubt
Ist dem Mieter die Tierhaltung eines
Wachhundes vom Vermieter erlaubt worden, so umfaßt die Erlaubnis
auch einen neu angeschafften Wachhund nach mehrjähriger Unterbrechung
der Tierhaltung. Gerade bei einem einsam gelegenen Wohngrundstück
umfaßt der Wohngebrauch die Haltung eines Wachhundes. In einer
solcher Wohngegend können zudem Belästigungen und Bedrohungen
von einem Hund kaum ausgehen.
Amtsgericht Neustrelitz, Az.: 2 Cs
436/94.