Streicheln eines fremden Hundes
Fremde Tiere sollte man nicht
streicheln, es sei denn, der Hundehalter hat dies ausdrücklich
erlaubt. Diese Erfahrung mußte auch ein Tierfreund machen, der in
einer Gaststätte einen am Nebentisch liegenden Hund gestreichelt
hatte und als Belohnung dafür von dem Hund gebissen wurde. Das
Gericht sah in dem Streicheln eines fremden Vierbeiners ein Mitverschulden
und sprach dem verletzten Hundefreund lediglich Schadenersatz zur Hälfte
zu.
Amtsgericht Frankfurt, Az.: 30C
2326/95-47.