Kein Schadensersatz für "geschwängerte" Rassehündin
Auch wer "adlige" Hunde in lauen Frühlingsnächten
unbeaufsichtigt läßt, muß mit niederen Trieben rechnen.
Das Lüneburger Landgericht wies die Klage einer Hundezüchterin
ab, die vom Besitzer des Dorfhundes "Josef" 9052 Mark
Schadenersatz kassieren wollte:"Josef" hatte ihre prämierte
Hirtenhündin geschwängert.
Im letzten Frühjahr
wurde die Züchterin von "heftigem Hecheln" auf der Terrasse
aufgeschreckt. Im animalischen Liebesspiel ertappte sie ihre blaublütige
"Alom" mit dem ganz gewöhnlichen Hovawart"Josef".
Das ging 15 Minuten. An Trennung war überhaupt nicht zu denken.
Die
Richter fanden an "Josefs" Treiben nichts ehrenrühriges.
Auch dem Besitzer sei kein Vorwurf zu machen, da die Züchterin den
Seitensprung ihrer läufigen Hündin selbst zu verschulden habe.
Sie habe nicht genügend aufgepaßt und "Alom" habe
nicht mal ein Schutzhöschen getragen. Den unerwünschten
Nachwuchs hat die Züchterin abtreiben zu lassen.
Landgericht Lüneburg, Az.: 30
340/91.