Hund beisst unvorsichtigen Besucher
Betritt ein Fremder ein Haus durch die unversperrte Haustür, weil -was er
wusste- die Klingel nicht funktioniert und erhält er auf sein Klopfen vor
der Wohnzimmertür keine antwort, weil dort der Staubsauger läuft,
dann liegt eine grob fahrlässige Selbstgefährdung vor, wenn diese
Person die Wohnzimmertür öffnet, obwohl die dort befindlichen Hunde
laut bellen, und von einem der im Wohnzimmer befindlichen hunde im Bereich des
Knies gebissen wird. in einem solchen Fall hat der Geschädigte keinen
Anspruch auf Schmerzensgeld vom hundehalter. Der Verletzte hat selbst
schuldhaft gehandelt, weil er die Sorgfalt ausser acht gelassen hat.
OLG München, Az.: 14 U 1010/99