Verschmutzung
durch Hund
Die gelegentliche Verschmutzung des
Treppenhauses durch den Hund des Mieters mag zwar für die anderen
Mitbewohner des Hauses unangenehm sein, ist aber durch diese hinzunehmen,
wenn dies nicht ständig geschieht und wenn die Haustierhaltung nicht
verboten ist. Die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den
Vermieter läßt sich mit diesen Argumenten jedenfalls nicht begründen.
Amtsgricht Reichenberg, Az.: C
88/93.