Der Hund als Gast

Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines Hundes.

Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C 662/93

Hunde im Urlaub

Erkunden Sie sich vor Ihrem Urlaub, ob Sie ihren Hund mit in das Hotel nehmen können. Neben zusätzlichen Kosten, können auch andere Einschränkungen im Hotel durchgesetzt werden. Auch viele hundefreundliche Hotels erwarten eine Voranmeldung . Fragen Sie am besten direkt bei der Hotelbuchung nach den Bedingungen für ihren Vierbeiner.

Bei der Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung sollten ebenfalls einige Punkte im Vorfeld geklärt werden. Informieren Sie sich, ob Haustiere ausdrücklich erlaubt sind und ob es besondere Regelungen für Größe oder Anzahl der Hunde gibt. Manche Vermieter erheben eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder verlangen eine erhöhte Kaution. Es empfiehlt sich zudem zu prüfen, ob das Grundstück eingezäunt ist, damit sich der Hund frei und sicher bewegen kann.

Achten Sie auf die Ausstattung des Hauses und der Umgebung. Rutschige Treppen, offene Teiche oder nicht gesicherte Terrassen können für Hunde ein Risiko darstellen. In ländlichen Regionen oder in der Nähe von Weideflächen sollte bedacht werden, dass eventuell Leinenpflicht besteht oder Wildtiere unterwegs sind. Auch in beliebten Ferienregionen wie an der Nordsee oder in den Alpen gelten saisonal unterschiedliche Vorschriften für Hunde an Stränden oder auf Wanderwegen. Wenn Sie etwa ein Ferienhaus mit Hund in Cuxhaven mieten, stehen Ihnen dort mehrere Hundestrände und -wiesen zur Verfügung. In der Saison dürfen Sie Ihren Hund nicht mit an den normalen Strand nehmen. Dies ist in der Nebensaison erlaubt – allerdings nur an der Leine.

Bringen Sie gewohnte Utensilien wie Körbchen, Decke, Futter- und Wassernapf sowie ausreichend Futter mit, damit sich Ihr Hund schneller an die neue Umgebung gewöhnt. Denken Sie außerdem an Kotbeutel, ein Handtuch zum Reinigen der Pfoten. Vor der Abreise kann es sinnvoll sein, die Kontaktdaten eines Tierarztes am Urlaubsort zu recherchieren, um im Notfall vorbereitet zu sein. So steht einem entspannten Aufenthalt im Ferienhaus mit Ihrem Hund nichts im Wege.

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Urlaubsgast, trotz eines gezahlten Hunde-Zuschlags in einem Hotel, keinen Anspruch auf Futter für das Tier hat. Zudem kann das Hotel den Hunden den Zugang zum Speisesaal verweigern. Das Landgericht hat mit diesem Urteil die Schadensersatzforderung eines Urlaubers in Höhe von umgerechnet ca. 1000 EUR abgelehnt. Der Aufschlag in diesem Fall betrug umgerechnet sechs Euro pro Tag für einen Zwergpudel. Ein Hundeverbot im Restaurant müsse akzeptiert werden, zumal Halter und Tier nur kurz getrennt würden.

Landgericht Frankfurt, Az: 2-24 S 59/99